Das ambulant unterstützte Wohnen für Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe im Rahmen der §§ 78, 90, 99, 113 SGB IX.
In einem Beratungsgespräch werden die Voraussetzungen dieser Hilfen gemeinsam besprochen. Wir helfen und unterstützen Sie dabei in verschiedenen organisatorischen und sozialen Angelegenheiten.
Die ersten Schritte:
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Hilfe bei der Wohnungssuche
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Organisation eines Umzugs
Die Planung des Alltags:
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Erlernen der selbstständigen Lebensführung wie Einkauf, Haushaltsführung,
Wäschepflege…
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Vermittlung von geeigneten Ärzten und Therapeuten und Begleitung bei Arztbesuchen
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Unterstützung bei arbeitsfördernden und erhaltenden Maßnahmen
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Hilfe bei behördlichen und formellen Angelegenheiten
Der soziale Kontakt:
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Hilfe bei der Orientierung im sozialen Raum
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Freizeitgestaltung zum Aufbau und Erhalt von sozialen Kontakten
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Angebot einer Freizeitgruppe mit Samstagsaktionen und Stammtischen
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Beratung von Angehörigen
Neben den unterstützenden und begleitenden Maßnahmen haben wir zusätzlich die Möglichkeit Ihnen Wohnraum in Wohngemeinschaften unter dem Motto „Inklusiv in Paderborn“ zur Verfügung zu stellen. Unser Angebot umfasst eine Hauswohngemeinschaft in der Nähe der Universität Paderborn und eine weitere Wohngemeinschaft in der Nähe der Kernstadt. Die Wohngemeinschaften bieten dabei eine Kombination aus eigenständigem Wohnen und gemeinschaftlichen Zusammenleben. Die Einzelzimmer mit den dazugehörigen Gemeinschaftsräumen, wie einer voll ausgestatteten Gemeinschaftsküche, können hierbei unbefristet angemietet werden.



